Für Privatversicherte werden die Behandlungskosten je nach Tarif meist erstattet (bitte bei Ihrer Kasse nachfragen), für gesetzlich Versicherte nur bei Bestehen einer  passenden Zusatzversicherung (auf die genauen Bedingungen achten).
Ich rechne nach der Gebührenordung für Ärzte (sog. GOÄ) ab, die unter Ziffer 30 für die aufwendige Erstanamnese ca. 120 Euro vorsieht, wenn diese mindestens eine Stunde dauert, was bei Erwachsenen die Regel ist. Bei kleinen Kindern und Säuglingen geht es fast immer deutlich schneller, so dass ich auch weniger berechne, meist unter 100 Euro.


Folge-Kontakte werden meist nach Ziffer 31 abgerechnet und von mir je nach Zeitaufwand (welcher das Gespräch -telefonisch oder persönlich- mit Ihnen sowie die Suche nach dem geeignetsten Mittel durch häusliches Ausarbeiten umfasst) mit ca.26 bis 60 Euro berechnet.


Die homöopathischen Arzneien erhalten Sie meist aus meiner umfangreichen eigenen Homöopathie-Apotheke.

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